Der Gemeinderat Freiburg behandelt in seiner Sitzung am 22. März 1994 eine Informationsvorlage zur Spielstätte für den AAK im E-Werk. Das Kulturamt hat die Angelegenheit zur Beratung eingereicht.
Eine Informationsvorlage ist ein Verfahren, mit dem die Verwaltung das Ratsgremium über ein Thema unterrichtet, das zur Kenntnisnahme vorgesehen ist. In diesem Fall geht es um Stellungnahmen zweier Akteure: des AAK e. V. vom 3. März 1994 und des Vereins E-Werk vom 10. März 1994.
Die Vorlage hat bereits einen Beratungsweg durchlaufen. Sie war am 14. März 1994 im Verwaltungsausschuss (VFA) zur Beratung angemeldet, anschließend am 16. März 1994 im Kulturausschuss. Beide Sitzungen waren öffentlich. Nun folgt die Behandlung im Gemeinderat am 22. März 1994, ebenfalls öffentlich.
Der Beschlusstext sieht vor, dass der Gemeinderat die eingereichten Stellungnahmen beider Vereine zur Kenntnis nimmt. Eine Anhörung des Ortschaftsrats ist laut Gemeindeordnung (§ 70 Abs. 1) nicht erforderlich. Auch eine Abstimmung mit städtischen Gesellschaften fand nicht statt.
Das Verfahren liegt in der Verantwortung des Bürgermeistereamts und wurde vom Kulturamt bearbeitet.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg