Der Gemeinderat Freiburg hat am 21. Januar 2003 den Feststellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Damit werden zwei Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen: der Standortbereich Roßkopf und die Holzschlägermatte.
Bei einer Flächennutzungsplan-Änderung (ein Instrument der städtebaulichen Planung) werden Flächen für bestimmte Nutzungen festgelegt. Während des Verfahrens können Bürger und Behörden Stellungnahmen abgeben. Diese müssen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden, bevor der Rat entscheidet.
Die Stadt hatte zunächst auch den Standortbereich Hornbühl geplant, verzichtete dann aber darauf. Stattdessen einigten sich Freiburg und die Gemeinde Gundelfingen auf einen gemeinsamen Standortbereich. Dadurch verringerten sich laut Vorlage die Bedenken gegen den Roßkopf deutlich – nur noch zwei Einzelpersonen äußerten Einwände.
Gegen die Holzschlägermatte liefen mehr Stellungnahmen ein: Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, die Verwaltungsgemeinschaft Hexental und die Gemeinde Horben äußerten grundsätzliche Bedenken. Zahlreiche Bürger vor allem aus Horben reichten Einzeleinwände ein. Hauptkritikpunkte waren der Eingriff in das Landschaftsbild, Auswirkungen auf Naturschutz und Naherholung sowie Fremdenverkehr.
Der Gemeinderat wies diese Bedenken zurück. Begründung: Die energiewirtschaftlichen Belange und eine geordnete städtebauliche Entwicklung überwiegen. Mit der Ausweisung von Vorrangflächen werden Windkraftanlagen auf bestimmte Bereiche konzentriert – und an anderen Orten wird eine grundsätzliche Genehmigung im Außenbereich untersagt.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg