Freiburg beschließt Finanzierung für Konzerthaus und FKB-Kapitalerhöhungen

Der Gemeinderat Freiburg hat sich in seiner Sitzung vom 8. Februar 1994 mit mehreren finanziellen Angelegenheiten der Freiburger Kommunalbauten GmbH (FKB) befasst. Die Vorlage (ein Beschlussentwurf der Verwaltung) umfasste vier Themenbereiche.

Zunächst genehmigte der Rat die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft (eine Sicherheitszusage, wonach die Stadt für Zahlungsausfälle eintritt) in Höhe von 5 Millionen DM. Diese Bürgschaft sichert eine Kapitaleinlage der Öffentlichen Versicherungsanstalt der Badischen Sparkassen (ÖVA) an der FKB ab. Nach zwölf Monaten nicht ausgeglichener Ausfälle tritt die Stadt als Bürge ein.

Zweitens beschloss der Rat Änderungen des Gesellschaftsvertrages zur Erhöhung des Kapitalanteils der Stadt Freiburg. 1993 sollte die städtische Kommanditeinlage um 1 Million DM von 25,79 Millionen DM auf 26,79 Millionen DM steigen. Für 1994 war eine weitere Erhöhung um 5,7 Millionen DM auf 32,49 Millionen DM vorgesehen. Damit würde die Stadt ihren Anteil an der FKB auf über 95 Prozent erhöhen, während die Sparkasse Freiburg unter 5 Prozent hält.

Drittens genehmigte der Gemeinderat die Umwidmung von 3 Millionen DM aus Stellplatzablösebeträgen (Gelder, die Bauherren statt Parkplätze zu schaffen zahlen). Diese Mittel sollen die Finanzierung des dritten Tiefgaragengeschosses des Konzerthauses unterstützen, in dem öffentliche Parkplätze entstehen sollen.

Viertens stimmte der Rat einem Zinszuschuß in Höhe von 1.053.000 DM für die FKB zu. Dieser soll Zwischenfinanzierungskosten des Konzerthauses senken. Die Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt wird mit 10,753 Millionen DM beziffert.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg