Der Bauausschuss Freiburg entscheidet über die Bildung von sogenannten Erschließungseinheiten (räumliche Einheiten zur Abrechnung von Straßenbau-Kosten) für zwei Baugebiete. Betroffen sind das Gewerbegebiet Haid und das Baugebiet Häge.
Für das Gewerbegebiet Haid sollen die Bötzinger Straße (von der Einmündung Munzinger Straße bis zum Wendehammer) zusammen mit den Stichstraßen Riegeler, Sasbacher und Burkheimer Straße als eine Einheit abgerechnet werden. Im Baugebiet Häge sollen die Vinzenz-Zahn-Straße und die Straße Am Venusberg gemeinsam verrechnet werden.
Grundsätzlich wird jede Straße einzeln abgerechnet. Das Baugesetzbuch (BauGB) erlaubt aber Ausnahmen: Mehrere Straßen dürfen zusammengefasst werden, wenn sie funktionell voneinander abhängen – wenn also die Grundstücke nur durch alle Straßen zusammen erschlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass typischerweise eine Hauptstraße mit abzweigenden Sackgassen oder Ringstraßen zusammengefasst werden können.
In beiden Freiburger Baugebieten liegt diese funktionelle Abhängigkeit vor: Im Haid-Gebiet führt die Bötzinger Straße ins Plangebiet und endet dort. Die Stichstraßen zweigen von ihr ab und münden wieder in sie ein – sie sind also auf die Hauptstraße angewiesen. Gleiches gilt für Häge mit den beiden Straßen.
Ein praktischer Effekt: Bei gemeinsamer Abrechnung zahlen alle Anlieger denselben Beitragssatz, unabhängig davon, ob sie an einer breiten Hauptstraße oder einer schmaleren Nebenstraße liegen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg