Freiburg erhöht zulässige Gebäudehöhen im Gewerbegebiet Hochdorf

Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der fünften Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Industriegebiet Hochdorf befasst. Kernpunkt der Vorlage (ein verbindlicher Plan, der Bauvorhaben regelt) ist die Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von 18 Metern auf 25 Meter.

Hintergrund der Änderung ist der sparsame Umgang mit verfügbarem Bauland. Der ursprüngliche Bebauungsplan war 1976 in Kraft getreten und sicherte etwa 115 Hektar für Gewerbe- und Industriegebiet, insbesondere für Betriebe der Bau-, Steine- und Erdenbranchen.

Die Neuregelung erfolgt durch Anpassung der Textlichen Festsetzungen (Regelwerk eines Bebauungsplans). Sie beziehen sich auf die fertiggestellte Gehwegoberkante. Der Ortschaftsrat Hochdorf stimmte der Änderung mehrheitlich zu.

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Gewanne Riedern und Schangen beziehungsweise Hanfreezbach, im Osten durch Markwald, im Süden durch den Stadtwald Distrikt XI und im Westen durch Gewann Hagenmattschachen sowie die Bundesautobahn Basel-Karlsruhe.

Während der öffentlichen Auslegung von Dezember 2013 bis Januar 1994 gab es von Seiten der Träger öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen mit Fachaufgaben) keine Anregungen oder Bedenken. Die Firma Streck Transport-Gesellschaft mbH begrüßte die geplante Erhöhung ausdrücklich und forderte die zeitnahe Anbindung der Bebelstraße an den Zubringer Nord. Diese Verkehrsanbindung wird den Angaben nach parallel zur Erschließung des geplanten Gewerbeparks Benzhausen hergestellt.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg