Der Gemeinderat Freiburg hat beschlossen, die Abwassergebühr ab dem 1. Januar 1995 in zwei Teile aufzuteilen: eine Gebühr für Schmutzwasser und eine separate Gebühr für Regenwasser. Die Verwaltung soll bis Herbst 1994 die notwendigen Satzungsänderungen vorlegen.
Hintergrund ist ein rechtliches Problem: Derzeit liegt die Abwassergebühr pauschal bei 3,02 DM pro Kubikmeter Frischwasser. Der Kostenanteil für die Regenwasserbeseitigung beträgt in Freiburg etwa 28 Prozent. Nach Rechtsprechung ist eine einheitliche Gebühr nur zulässig, wenn dieser Kostenanteil zwischen 12 und 18 Prozent liegt. Die derzeitige Struktur gilt daher als rechtlich fragwürdig.
Die gespaltene Gebühr soll nach Schmutzwasser (2,16 DM je Kubikmeter) und versiegelten Flächen (0,92 DM je Quadratmeter) berechnet werden. Für kleinere Grundstücke unter 10 Ar bleibt die alte Gebühr Standard; eine Umstellung ist nur auf Antrag möglich.
Finanzielle Auswirkungen unterscheiden sich stark nach Grundstückstyp: Mietwohnungen mit hohem Wasserverbrauch und geringer Fläche werden entlastet (etwa 11 DM monatlich für vierköpfige Familie). Schwimmbäder profitieren erheblich wegen ihres hohen Wasserverbrauchs. Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen und niedrigem Wasserverbrauch wie Güterbahnhöfe oder Supermärkte sehen deutliche Mehrkosten. Einfamilienhäuser bleiben unter durchschnittlichen Bedingungen etwa gleichbelastet.
Die Verwaltung erwartet insgesamt Kostenneutralität für den städtischen Haushalt. Zusätzlich sollen Anreize für Maßnahmen wie Dachbegrünung oder Regenwassernutzung geprüft werden, die zu Gebührenermäßigungen führen könnten.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg