Freiburg entscheidet über Gesundheitsamt und Veterinäramt

Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit der Eingliederung sogenannter unterer Sonderbehörden in den Stadtkreis. Hintergrund ist eine Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg, die ab 1. Januar 1995 umgesetzt werden soll. Ziel ist es, die Verwaltung übersichtlicher und bürgernäher zu gestalten.

Die Vorlage (ein Dokument mit konkretem Beschlussantrag) behandelt zwei Behörden: das Staatliche Gesundheitsamt und das Staatliche Veterinäramt. Für beide hat die Stadt Freiburg die Option, diese Aufgaben zu übernehmen oder nicht.

Beim Gesundheitsamt prüft die Verwaltung drei Modelle: Übernahme durch die Stadt, Übernahme mit anschließender Bildung eines Zweckverbandes (eine gemeinsame Einrichtung mit dem Landkreis), oder Verzicht auf die Übernahme. Nach Darstellung in der Vorlage würde eine städtische Übernahme zu Mehrausgaben führen, etwa wegen der Übernahme von 22 Stellen und Versorgungslasten für Beamte. Dies stehe dem Ziel entgegen, die städtische Verwaltung zu verschlanken und Stellen einzusparen. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald könnte die Aufgaben für Stadt und Landkreis gemeinsam übernehmen.

Beim Veterinäramt empfiehlt die Verwaltung, die Übernahmeoption auszuüben.

Das Dezernat für Organisation und Informationstechnik bearbeitet die Vorlage. Der Gemeinderat wird das Thema in seiner Sitzung am 8. Februar 1994 beraten. Zuvor findet eine Beratung im Verwaltungsausschuss statt. Die genauen finanziellen Folgen sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg