Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit dem Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie dem Wirtschaftsplan für 2021/2022 befasst. Die Vorlage (eine Beschlussvorlage ist ein Antrag der Verwaltung an das Ratsgremium zur Beschlussfassung) wurde am 8. Dezember 2020 beraten.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde ein Jahresgewinn von 783.131,96 Euro festgestellt. Die Bilanzsumme betrug 17.814.060,84 Euro. Der Rechnungsprüfungsamt (eine städtische Kontrolleinrichtung) bestätigte die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses. Allerdings war die Aufstellung verspätet erfolgt – aufgrund erheblicher Personalengpässe wurde der Abschluss erst am 25. November 2019 fertiggestellt, obwohl das Gesetz eine Frist von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vorsieht.
Der Gemeinderat beschloss die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 1.507.087,79 Euro. Diese Rücklage darf ausschließlich für Deponierekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen verwendet werden.
Für den Wirtschaftsplan 2021/2022 wurde ein Kassenkredit (kurzfristige Kreditlinie für Liquiditätsengpässe) in Höhe von 7.000.000 Euro pro Jahr genehmigt. Der Plan sieht für 2021 einen Verlust von rund 1.158 T€ und für 2022 einen Verlust von etwa 0,5 T€ vor. Ursachen sind gesunkene Zinserträge aufgrund niedriger Kapitalmarktkonditionen sowie schwierige Bedingungen auf dem Sekundärrohstoffmarkt, insbesondere im Bereich Papier.
Zusätzlich genehmigte der Rat die 9. Ergänzende Vereinbarung zum Bewirtschaftungsrahmenvertrag mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF). Die Verwaltung wurde ermächtigt, diese Vereinbarung fortzuschreiben, soweit keine wesentlichen Inhalte berührt werden. Änderungen beim Betreiberentgelt müssen dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg