Der Gemeinderat Freiburg soll die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für den Kernbereich des Stadtteils Stühlinger beschließen. Das Gebiet wird begrenzt durch die Lehener Straße im Norden, die Wentzinger Straße und Bahnlinie im Osten, die Bundesstraße 31a im Süden und die Eschholzstraße im Westen.
Eine Soziale Erhaltungssatzung ist ein Instrument des Baugesetzbuches, das die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet schützen soll. Sie kann Verdrängungsprozesse verhindern, die durch umfangreiche Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen entstehen.
Die Verwaltung begründet den Schritt mit konkreten Bauanträgen: Seit Ende November liegen zwei Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung für jeweils vier Wohneinheiten vor – ein Verfahren, das üblicherweise eine Umwandlung von Mietwohnraum vorbereitet. Obwohl diese Grundstücke nicht in den bisherigen Verdachtsgebieten liegen, befinden sie sich in direkter Nachbarschaft dazu. Die statistischen Bezirke, auf denen frühere Einstufungen basierten, seien jedoch nicht schematisch auf aktuelle Gebietsstrukturen übertragbar, heißt es in der Vorlage.
Im geplanten Satzungsgebiet wurde ein erhöhter Verdrängungsdruck festgestellt. Viele Teilbereiche haben erhöhte Anteile von Einpersonenhaushalten und einkommensschwächeren Haushalten, die besonders gefährdet sind. Die Blockrandbebauung mit schmalen Grundstücken prägt das Gebiet und wird überwiegend als preisgünstiger Mietwohnraum genutzt.
Nach dem Aufstellungsbeschluss können Baugesuche für maximal zwölf Monate zurückgestellt und die Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum untersagt werden. Die Stadt führt derzeit eine Haushaltsbefragung durch. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2020 dem Gemeinderat vorliegen und über den endgültigen Geltungsbereich entscheiden.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg