Freiburg plant Soziale Erhaltungssatzung in Haslach

Der Gemeinderat Freiburg soll über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung im Stadtteil Haslach entscheiden. Das Gebiet erstreckt sich östlich der Güterbahnline und wird durch mehrere Straßen begrenzt: B31a, Bohlstraße, Haslacher Straße, Eschholzstraße und weitere.

Eine Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Schutzinstrument (Baugesetzbuch § 172). Sie soll verhindern, dass langjährige Bewohner durch Modernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verdrängt werden. Solche Veränderungen führen oft zu Mietpreissteigerungen oder Eigenbedarfskündigungen.

Anlass für den Beschluss ist ein Umwandlungsvorhaben in der Carl-Kistner-Straße, wo sechs Wohnungen in Wohnungs- und Teileigentum umgewandelt werden sollen. Das Grundstück liegt in einem sogenannten Verdachtsgebiet – einem Bereich, der 2015 und 2020 auf Verdrängungsrisiken untersucht wurde.

Das gewählte Untersuchungsgebiet fasst mehrere Verdachtsgebiete zusammen. Ausgenommen sind Bereiche wie das Baugebiet Gutleutmatten, die Gartenstadt und Bereiche um die Josef-Brandel-Anlage, da diese keine Verdachtsgebiete darstellen. Auch Kleingärten, Sportflächen, Pflegeheim und Kirche sind nicht enthalten.

Nach dem Aufstellungsbeschluss können Baugesuche für maximal 12 Monate zurückgestellt und die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorläufig untersagt werden. Danach beauftragt die Verwaltung ein externes Büro mit vertieften Untersuchungen – voraussichtlich wieder durch Haushaltsbefragungen und statistische Auswertungen. Der genaue Geltungsbereich kann sich je nach Ergebnissen noch verändern.

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bleiben weiterhin möglich. Die Satzung soll vor allem Luxusmodernisierungen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumsformen bremsen.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg