Freiburg plant Stadtbahn-Ausbauschritte in zwei Prioritäten

Der Gemeinderat Freiburg berät über die Ausbauprioritäten für mehrere Stadtbahnprojekte. Die Vorlage des Tiefbauamtes sieht vor, die geplanten Maßnahmen in zwei Prioritätsstufen einzuteilen: „vordringlicher Bedarf“ und „weiterer Bedarf“.

Hintergrund ist, dass die Stadt und die Verkehrsbetriebe VAG nicht alle Projekte zeitgleich umsetzen können. Deshalb wird eine Reihenfolge festgelegt. Bei der Bewertung wurden Kriterien wie Erschließungseffekt, betriebliche Notwendigkeit, Verfahrensstand und Finanzierung berücksichtigt.

Die Neubaumaßnahmen mit vordringlichem Bedarf erschließen Stadtteile mit hoher Bevölkerungsdichte. Sie sollen etwa 35.000 Einwohner und rund 18.000 Arbeitsplätze im Umkreis von 600 Metern an neue Stadtbahnlinien anbinden.

Vor der Umsetzung sind Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch und Planfeststellungsverfahren erforderlich. Zudem müssen Zuschussanträge beim Land Baden-Württemberg gestellt werden. Nach einer Gesetzesänderung 1992 trägt das Land Zuschüsse für Projekte bis 100 Millionen Mark. Größere Projekte bedürfen einer Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der VAG die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Der Gemeinderat soll zudem Maßnahmen zur Verknüpfung mit der Deutschen Bundesbahn sowie flankierende Maßnahmen unterstützen.

Die Planungskosten für 1994 betragen 495.000 DM. Für Investitionen sind Summen wie 550.000 DM für die Verbreiterung der Güterbahnunterführung Zähringer Straße vorgesehen. Die Stadt erwartet Zuschüsse von 85 Prozent nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg