Der Gemeinderat Freiburg hat sich in seiner Sitzung vom 26. April 1994 für die Vorschlagstrasse II beim viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn ausgesprochen. Diese Variante sieht eine Güterverkehrsumfahrung der Stadt ostseitig entlang der Autobahn vor. Der Rat stimmte zu, dass die Stadt eine entsprechende Stellungnahme im Raumordnungsverfahren einreicht.
Laut der Beschlussvorlage des Tiefbauamts unterscheiden sich die beiden untersuchten Varianten erheblich in ihren Auswirkungen. Bei Variante I wären auf der Güterbahnstrecke in Freiburg täglich 192 bis 252 Züge zu erwarten – nahezu eine Verdoppelung des heutigen Aufkommens. Bei Variante II würden dagegen nur noch 20 bis 26 Züge täglich verkehren.
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die Lärmbelastung. Bei Variante I würde die Lärmbelastung im Einflussbereich der Güterbahnstrecke tagsüber um 3,1 dB(A) und nachts um 5,9 dB(A) zunehmen. Bei Variante II hingegen würde sie um 9,1 beziehungsweise 7,3 dB(A) abnehmen. Nach einer korrigierten schalltechnischen Untersuchung würden bei Variante II insgesamt 8.780 Einwohner entlastet.
Bürgervereine und Bürger der betroffenen Stadtteile – Zähringen, Mooswald, Betzenhausen, Brühl-Beurbarung, Haslach, Weingarten und St. Georgen – hatten sich bei Informationsveranstaltungen einhellig gegen Variante I und für Variante II ausgesprochen.
Die Verwaltung verweist zudem auf Kostenersparnisse: Variante II soll rund 400 Millionen DM günstiger sein. Die Flächeninanspruchnahme könne durch engere Bündelung mit der Autobahn um 30 bis 40 Prozent reduziert werden. Die endgültige Optimierung beider Varianten erfolgt in nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (förmliche Genehmigungsverfahren).
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg