Der Gemeinderat Freiburg beschließt eine Anpassung der Finanzierungsregeln für die Freiburger Verkehrs AG (VAG). Konkret geht es um die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs.
Bisher wurden Betriebskosten und Folgekosten wie Abschreibungen vollständig über das Ergebnis der VAG finanziert. Wegen der Verschuldung und Ergebnisentwicklung der VAG ist dies künftig nicht mehr möglich. Deshalb sollen Zuschussmittel aus dem städtischen Haushalt direkt an die VAG fließen. Dies ermöglicht den weiteren Stadtbahnausbau und weitere Investitionen im politisch gewünschten Umfang.
Die neue Regelung ist in den sogenannten Allgemeinen Grundsätzen der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (AGF) verankert. Sie ergänzt diese um Investitionszuschüsse für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die sich aus dem Infrastrukturausbau und der Fahrzeugbeschaffung ergeben. Dies kann eine Aufstockung oder ein Ersatz von Mitteln aus Förderprogrammen von Bund und Land sein.
Das Verfahren orientiert sich an den Regeln für staatliche Förderprogramme (GVFG). Die VAG kann dann schriftlich Zuschüsse beantragen. Die Stadtverwaltung bewilligt diese per Bescheid. Am Ende weist die VAG den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel nach.
Die Regelung tritt zum 1. Juni 2020 in Kraft. Erster Anwendungsfall ist der Bau einer Haltestelle im Bereich des Stadions, zu dem der Gemeinderat bereits 2018 einen Finanzierungsbeschluss gefasst hat.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg