Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Freiburg zur Interessengemeinschaft Landschaftsschutzgebiet Schauinsland e.V. (IG). Diese Interessengemeinschaft ist ein Verein, in dem sich Gebietskörperschaften zusammenschließen, um gemeinsame Aufgaben zu erfüllen.
Der Gemeinderat nimmt zunächst einen Sachstandsbericht zum Gesamtnutzungskonzept Schauinsland zur Kenntnis. Diesem Bericht zufolge hat der Satzungsentwurf der IG bereits die Zustimmung mehrerer Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald erhalten, darunter Horben, Münstertal und Oberried. Der Landkreis selbst hat ebenfalls zugestimmt.
Finanziell verpflichtet sich die Stadt wie folgt: Für 1994 werden 40.000 DM bereitgestellt. Darin enthalten ist der Mitgliedsbeitrag von 15.000 DM für 1994. Ab 1995 zahlt die Stadt jährlich 15.000 DM für die anteilige Finanzierung der von der IG beschlossenen Maßnahmen. Diese Zahlungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Landkreis und die übrigen Vereinsmitglieder ihren entsprechenden Anteil tragen.
Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, 88.000 DM zweckgebunden für eine Verkehrsuntersuchung bereitzustellen. Diese Untersuchung ist nicht direkt in den Vereinszweck aufgenommen, wird aber als Maßnahme zur Erfüllung des Vereinszwecks verstanden.
Die Vorlage erwähnt auch, dass der Ortschaftsrat Kappel angehört wurde und dass die FKB (städtische Gesellschaft) bei der Abstimmung beteiligt war.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg