Freiburg verhängt Veränderungssperre für Bebauungsplan Innere Elben Süd

Der Gemeinderat Freiburg soll eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des geplanten Bebauungsplans „Innere Elben Süd“ beschließen. Die Sperre betrifft Flurstücke nördlich der Basler Landstraße im Stadtteil St. Georgen.

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Instrument, das Baumaßnahmen in einem bestimmten Gebiet zeitlich begrenzt untersagt. Sie soll die Planungsziele sichern, während ein Bebauungsplan entwickelt wird. Im betroffenen Bereich dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt werden. Auch erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Gebäuden sind unzulässig. Ausnahmen können nach Maßgabe des Baugesetzbuches erteilt werden.

Grund für die Sperre: Für einige teilweise bebaute Grundstücke an der Basler Landstraße besteht Baurecht nach § 34 BauGB (Regelungen für bebaute Ortsteile). Das Stadtplanungsamt befürchtet, dass weitere Bautätigkeiten die geplanten Ziele gefährden könnten, insbesondere die Verkehrserschließung des neuen Wohngebiets. Ein bereits eingereicht Baugesuch im Bereich des vorhandenen Campingplatzgeländes wurde 1993 zurückgestellt; dieser Zeitraum wird auf die Gesamtdauer der Veränderungssperre angerechnet.

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und endet spätestens nach zwei Jahren oder sobald das Bebauungsplanverfahren rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Der Bauausschuß berät die Vorlage am 20. April 1994, der Gemeinderat am 26. April 1994.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg