Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der Eingliederung unterer Sonderbehörden in den Stadtkreis befasst. Dabei geht es um die Frage, welche Aufgaben die Stadt von staatlichen Behörden übernehmen soll.
Zu den Staatlichen Gesundheitsamt hat der Rat entschieden: Die Stadt Freiburg wird die Option zur Übernahme nicht ausüben. Beim Staatlichen Veterinäramt (Tierarztamt) sieht die Entscheidung differenzierter aus. Die Stadt wird die Aufgaben nur unter einer Bedingung übernehmen: Es darf nur eine finanzierte Personalstelle für einen Tierarzt auf die Stadt übertragen werden. Falls das Land mehr Stellen verlangt, verzichtet Freiburg auf die Übernahme. Nach Angaben des Landes sollten ursprünglich vier Stellen übertragen werden – drei Tierärzte und eine Hilfskraft. Die Stadtverwaltung hält das für wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die bisherige Arbeit auch mit einer zusätzlichen Stelle bewältigt werden kann.
Der Rat beauftragte die Verwaltung außerdem, über den Städtetag Baden-Württemberg auf die Landesregierung Einfluss zu nehmen. Die Stadt soll darauf hinwirken, dass die Organisationshoheit der Kreise ausreichend berücksichtigt wird. Zudem soll ein kostendeckender Finanzausgleich gewährt werden und nur die tatsächlich notwendigen Personalstellen übertragen werden.
Bei der Eingliederung des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz gibt es ebenfalls Verhandlungsbedarf. Das Land plant die Übertragung von sieben Personalstellen. Die Stadt hält dies teilweise für unangemessen, da einige Stellen nur für interne Verwaltungsaufgaben vorgesehen sind.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg