Der Gemeinderat Freiburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2003 den Feststellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Damit werden Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.
Vor der abschließenden Abstimmung hatte die Stadt mehrere Stellungnahmen berücksichtigt. Das Regierungspräsidium Freiburg reichte am 16. Januar 2003 ein Schreiben ein, woraufhin die Dezernate II und IV gemeinsam mit dem Regierungspräsidium am 17. Januar 2003 zu einem Gesprächstermin zusammenkamen. Die Ergebnisse dieser Erörterung wurden der Ratssitzung mitgeteilt.
Auch der Schwarzwaldverein e.V. äußerte sich am 17. Januar 2003 zum Vorhaben. Die Stadt kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das Schreiben des Vereins keine neuen abwägungsrelevanten Aspekte enthielt, die nicht bereits in den vorherigen Vorlagen berücksichtigt worden waren.
Der Gemeinderat nahm beide Schreiben zur Kenntnis und stimmte der erfolgten Abwägung (Prüfung und Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen nach Baugesetzbuch) zu. Die gegen die Planung geäußerten Bedenken wurden zurückgewiesen. Mit dem Feststellungsbeschluss tritt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft.
Das Verfahren hatte den Ortschaftsräten Kappel am 7. Januar 2003 sowie Ebnet am 13. Januar 2003 zur Anhörung vorgelegen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg