Gemeinderat beschließt Flächennutzungsplan-Änderung für Windenergieanlagen

Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans befasst. Dabei geht es um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen. Der Rat hat einen sogenannten Feststellungsbeschluss gefasst – dies ist der abschließende Beschluss nach einem Planverfahren, das Bürger und Behörden durchlaufen haben.

Vor der Abstimmung mussten zwei eingegangene Schreiben berücksichtigt werden. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am 16. Januar 2003 Stellung genommen. Zudem reichte der Schwarzwaldverein e.V. am 17. Januar 2003 ein Schreiben ein. Wegen des Schreibens des Regierungspräsidiums fand ein Gesprächstermin zwischen städtischen Dezernaten und Dienststellen des Regierungspräsidiums statt, um die Angelegenheit zu erörtern.

Beide Ortschaftsräte – Kappel und Ebnet – wurden angehört, wie es das Gemeindeordnungsgesetz vorsieht. Nach Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen kam der Rat zu dem Ergebnis, dass der Schwarzwaldverein keine neuen, abwägungsrelevanten Aspekte dargestellt hatte, die nicht bereits in früheren Vorlagen berücksichtigt worden waren. Die gegen die Planung erhobenen Bedenken wurden zurückgewiesen. Der Gemeinderat nahm die Schreiben zur Kenntnis und billigte die durchgeführte Abwägung aller Stellungnahmen nach Baugesetzbuch.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg