Freiburg weist zwei Waldschutzgebiete aus

Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der Ausweisung zweier Waldschutzgebiete befasst. Das Forstamt schlägt vor, das „Regionale Waldschutzgebiet Schauinsland“ und das „Waldschutzgebiet Hochdorfer Erlenbruch“ auszuweisen. Zusammen umfassen diese Gebiete 358,9 Hektar.

Waldschutzgebiete sind Instrumente des Natur- und Artenschutzes, die speziell auf die Besonderheiten von Wald und Waldbewirtschaftung abgestimmt sind. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg kennt zwei Kategorien: Bannwälder, in denen jegliche menschlichen Eingriffe untersagt sind, und Schonwälder, in denen gezielte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen festgelegt werden.

Das geplante Schauinsland-Gebiet besteht aus einem 282 Hektar großen Schonwaldkomplex mit einzelnen Altholzinseln von etwa 20 Hektar, die sich selbst überlassen bleiben. Grund für die Ausweisung ist die hohe Dichte von Waldbiotopen und die Eigenart des Naturraums. Ziel ist der Erhalt und die Wiederherstellung der von der Buche geprägten natürlichen Waldgesellschaft.

Das Hochdorfer Erlenbruch besteht aus dem Bannwald Bahnholz (36,2 Hektar) und dem Schonwald Benzhauser Wald (21,1 Hektar). Hier kommt der seltene Erlenbruchwald vor, gekennzeichnet durch hohe Grundwasserstände und spezifische Flora und Fauna. Im Bannwald sollen natürliche Prozesse unbeeinflußt ablaufen können.

Die Vorlage (Beschluss-Vorlage, ein formales Antragsschriftstück) wurde bereits mit dem Ortschaftsrat abgestimmt und liegt dem Gemeinderat zur Abstimmung vor. Bei Zustimmung werden die Waldschutzgebiete durch Erklärung der Körperschaftsforstdirektion (höhere Forstbehörde) festgesetzt.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg