Gemeinderat beschließt Windenergie-Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat Freiburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2003 den Feststellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Plan weist Vorrangflächen für Windenergieanlagen aus.

Die Planung sieht zwei Standortbereiche vor: Roßkopf und Holzschlägermatten. Der ursprünglich geplante Standortbereich Hornbühl wurde zuvor nicht in den Plan aufgenommen. Am Roßkopf ist eine gemeinsame Erschließung mit der Gemeinde Gundelfingen vorgesehen.

Die Stadt führte ein formales Beteiligungsverfahren durch (Offenlage vom 11. November bis 16. Dezember 2002). Dabei konnten Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Bedenken äußern. Die Verwaltungsgemeinschaft Hexental erhob grundsätzliche Einwände. Sieben Einzeleinwände von Bürgern, überwiegend aus der Gemarkung Horben, richteten sich gegen den Standortbereich Holzschlägermatten.

Der Gemeinderat wog diese Einwände gegen die energiewirtschaftlichen Belange und die Ziele einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ab. Die Verwaltung berücksichtigte dabei auch Auswirkungen auf Boden, Natur und Landschaft. Der Rat beschloss, die geäußerten Bedenken gegen die Planung zurückzuweisen.

Mit dem Feststellungsbeschluss wird erreicht, dass Windkraftanlagen künftig nur noch in den ausgewiesenen Vorranggebieten genehmigungsfähig sind. Dies soll verhindern, dass Anlagen an anderen Standorten entstehen, die möglicherweise stärkere Eingriffe in Natur und Landschaftsbild bedeuten würden. Die detaillierte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist in der Drucksache dokumentiert.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg