Gemeinderat genehmigt Verträge für Stadtteil Rieselfeld

Der Gemeinderat Freiburg hat in seiner Sitzung am 26. April 1994 dem Vertragswerk mit der Projektgemeinschaft Rieselfeld zugestimmt. Das Vertragspaket umfasst drei Einzelverträge: einen Vertrag über städtebauliche Leistungen, einen Vertrag für den Bebauungsplan und einen Vertrag für den Grünordnungsplan. Alle drei Verträge datieren vom 21. Dezember 1993.

Die Projektgemeinschaft erbringt Leistungen wie städtebauliche Entwürfe, Bebauungs- und Grünordnungspläne sowie Verkehrskonzepte. Ursprünglich wurde 1992 ein Honorar von brutto 1,61 Millionen DM zuzüglich pauschalisierter Nebenkosten von etwa 100.000 DM vereinbart. Das Gesamthonorar betrug damit brutto 1,71 Millionen DM.

Im Laufe der Planungen ergaben sich inhaltliche Änderungen. Das Gesamtgebiet wurde in vier Teilbebauungspläne und vier Grünordnungspläne aufgeteilt. Zudem wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich. Diese Änderungen führten zu Honorarerhöhungen: Der Bebauungsplan erhöhte sich um etwa 207.000 DM, der Grünordnungsplan um etwa 61.000 DM, hinzu kamen kleinere Positionen für weitere Anpassungen. Die Gesamterhöhung betrug rund 296.000 DM.

Die Vorlage (ein Beschlussentwurf für die Gemeinderat-Abstimmung) war zuvor in der Verwaltungskommission beraten worden. Das Vertragswerk war mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Rechtsamt abgestimmt. Die zwischenzeitlich erbrachten Leistungen wurden bereits auf Grundlage dieses Vertragsstandes abgerechnet. Ein Projektmanagement soll die laufende Kontrolle der Ausgaben sicherstellen.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg