Gericht: Ausweisungen wegen Terror nicht an Strafurteil gebunden

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sich bei Ausweisungen wegen terroristischer Aktivitäten nicht an die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils gebunden sind.

Anlass war die Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen, der 2019 vom Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt wurde. Das Regierungspräsidium Tübingen wies ihn 2020 aus dem Bundesgebiet aus und verhängte zudem eine Aufenthaltsbeschränkung und Meldeauflage. Ein Verwaltungsgericht hob die Ausweisung auf, doch der Verwaltungsgerichtshof bestätigte sie.

Der Mann, der seit 2020 mit einer deutschen Frau verheiratet ist und zwei deutsche Kinder hat, legte Revision ein. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese ab und bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung: Behörden und Gerichte sind nicht verpflichtet, die Feststellungen des Strafgerichts in Ausweisungsverfahren zu übernehmen — auch nicht, wenn es um terroristische Verbrechen geht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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