Die Gifhorner Polizei hat am 14. September 2026 zwei Kontrollstellen im Südkreis des Landkreises Gifhorn mit insgesamt 14 uniformierten Polizistinnen und Polizisten besetzt. In der Zeit von 6:00 bis 12:00 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten an den Standorten Calberlah und Rötgesbüttel 79 Fahrzeuge auf die Fahrtüchtigkeit ihrer Fahrerinnen und Fahrer.
Die Kontrollen führten zu fünf Strafverfahren. Zwei Fahrerinnen oder Fahrer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Ein weiterer Verstoß betraf das Pflichtversicherungsgesetz, einer das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die schwerste Ordnungswidrigkeit war absolute Fahruntüchtigkeit infolge von Betäubungsmittelkonsum.
Zusätzlich zu den Strafverfahren leitete die Polizei 35 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Bei sieben Fahrerinnen und Fahrern fehlte der Sicherheitsgurt. Sechs Personen fuhren unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein Fahrer oder eine Fahrerin zeigte einen Atemalkoholwert von 0,64 Promille auf. In zwei Fällen war das Fälligkeitsdatum der Hauptuntersuchung deutlich überschritten. Die übrigen Ordnungswidrigkeiten betrafen fehlende Ausstattung und nicht mitgeführte Dokumente.
Alle Fahrerinnen und Fahrer, deren Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war, mussten sich einer Blutprobe unterziehen. Gegen alle Personen wurden Anzeigen erhoben. Unter den betroffenen Fahrerinnen und Fahrern befanden sich ausschließlich Männer.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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