Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau bestätigt

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Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH wies die Revision des Angeklagten ab.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin I hatten der Mann und die Getötete 2003 in Afghanistan geheiratet und kamen 2015 mit zwei Kindern nach Deutschland. Zwei weitere Kinder wurden später geboren. Die Ehe war jahrelang von Konflikten geprägt: Der Angeklagte war grundlos eifersüchtig und verhielt sich kontrollierend, einengend, bedrohlich und gewalttätig gegenüber seiner Frau.

Nach einer Trennung Ende 2024 wollte der Mann zur Familie zurückkehren. Zunächst blieb es friedlich, doch die alltäglichen Konflikte und Spannungen stellten sich wieder ein. Am Morgen des 17. April 2025 kam es aus unbekanntem Anlass zu einem erneuten Streit, bei dem der Angeklagte erkannte, dass seine Ehefrau nicht mehr bereit war, sich nach seinen Erwartungen zu richten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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