Die Fraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zur Tourismusförderung Leipzigs ab 2027 eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen eine geplante Neuausrichtung des Verfahrens zur Evaluation und Optimierung der Tourismusförderung.
Der Änderungsantrag sieht vor, drei Beschlusspunkte des ursprünglichen Vorschlags zu streichen. Außerdem soll eine Formulierung zur Verwendung von Einnahmen aus der Beherbergungssteuer angepasst werden: Statt „bis zu einer Höhe von 50 Prozent“ sollen künftig „mindestens 60 Prozent“ der Steuereinnahmen in die Tourismusförderung fließen.
Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass das bisherige Verfahren transparenter sei. Die Effizienzgewinne des neuen Weges würden nicht ausreichend nachgewiesen. Stattdessen sollte das bestehende System verbessert werden, ohne dabei die Transparenz zu beeinträchtigen.
Ein weiteres Argument bezieht sich auf die finanzielle Zweckbindung: Mit Einführung der Beherbergungssteuer als zusätzliche Steuerbelastung sei avisiert worden, dass die finanziellen Mittel überwiegend der Tourismusförderung zugutekommen sollten. Dieser Grundsatz sollte auch künftig bestehen bleiben, argumentiert DIE LINKE.
Der Änderungsantrag wird in mehreren Schritten beraten: zuerst im Fachausschuss Kultur am 26. Juni 2026, dann im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung am 30. Juni 2026. Die Ratsversammlung (das Stadtparlament) befasst sich mit dem Antrag am 1. Juli 2026 und trifft die endgültige Entscheidung.
Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen