Mord aus Rache: BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der im März 2025 während einer Feier zum kurdischen Neujahrsfest in Parsberg einen anderen Mann mit einem Messer tötete. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Februar 2026 auf lebenslange Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte machte das Opfer für den gewaltsamen Tod seiner damals 15-jährigen Ehefrau – seiner Schwester – verantwortlich, die 2005 in Syrien starb. Er wollte sich rächen. Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs fand bei seiner Überprüfung keinen Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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