Die Bezirksvertretung 8 hat sich mit der Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten befasst. In ihrer Sitzung am 23. April 2026 beschloss das Gremium einstimmig, die Verwaltung zu bitten, die Regelungen anzupassen.
Konkret sollen Elektrofahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr parken dürfen, auch wenn der Ladevorgang in dieser Zeitspanne endet. Nach zwölf Monaten soll die Maßnahme evaluiert und der Bezirksvertretung vorgestellt werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Beschilderung an den öffentlichen E-Ladesäulen nach Straßenverkehrsordnung (StVO) mit vier Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt ist. Diese Regelung zielt auf maximale Verfügbarkeit der Ladepunkte ab. Die Standgebühren und Blockiergebühren unterscheiden sich je nach Betreiber.
Auf europäischer Ebene gibt es Bewegung: Das Bundesverkehrsministerium plant eine Anpassung der europäischen Ladesäulenverordnung (AFIR), durch die Blockiergebühren zwischen 22:00 und 08:00 Uhr entfallen sollen.
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Ladeinfrastruktur-Betreibern stadtweit einheitlich handeln. Die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an sieben Tagen wird auf den Zeitraum 07:00 bis 22:00 Uhr in Wohngebieten begrenzt. Dies gilt sowohl für neu einzurichtende als auch für bestehende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW