Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zieht die SPD eine vernichtende Bilanz: Die Härtefallregelung funktioniere nicht, kritisiert die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Seit dem 24. Juli 2025 wurden von dieser Gruppe insgesamt 4.727 Anträge auf Härtefallvisa gestellt. Von diesen wurden bislang 1.022 geprüft – und nur sieben Visa erteilt. Das berichtet die Caritas.
„Die Zahlen zeigen: Die Härtefälle-Regelung funktioniert nicht“, sagte Nasr dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die extrem niedrige Quote bedeute nicht, dass die Anträge unbegründet seien. „Es liegt an den restriktiven Regelungen“, betont die SPD-Politikerin. Besonders kritisiert sie die zulässigen Trennungszeiten zwischen Kindern und Eltern als familienfeindlich und unzumutbar. „Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein darf, ein größeres Kind zehn Jahre, dann bleiben nicht viele Härtefälle übrig.“
Nasr weist auch auf eine grundsätzliche Kritik hin: Durch die Anforderung eines „unzumutbaren Einzelschicksals“ zur Bedingung für einen Härtefall werden großflächige Krisen wie in Gaza ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen betreffen.
Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, geht noch einen Schritt weiter und bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Regelung. „Es ist fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Härtefallregelung nicht wirkt“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Schließlich stelle der Grundgesetz den besonderen Schutz der Familie unter Schutz. Anders als häufig behauptet, gehe es nicht darum, ganzen Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern lediglich um die Zusammenführung der Kernfamilie – also Eltern und ihre minderjährigen Kinder. „Dass hier Missbrauch getrieben wurde, ist eine nicht belegbare Behauptung“, betont Reichardt.
Nasr fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Aussetzung vorangetrieben hatte, auf, deutlich zu machen, welche Erfolge die Einschränkung gebracht habe. Eine Verlängerung der auf zwei Jahre befristeten Aussetzung kommt für die SPD-Politikerin nicht in Frage. „Dass dies nicht denkbar sei, ist klar“, sagte sie. Stattdessen fordert Nasr, schon jetzt damit zu beginnen, die liegen gebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstünden. Die aktuelle Regelung gilt bis Juli 2027.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die zwar nicht als Asylberechtigte anerkannt sind, denen aber wegen Gefahren in ihrem Heimatland ein vorübergehendes Bleiberecht zugestanden wird – etwa wegen eines Krieges.
Autor: dts Nachrichtenagentur