Der Bundesfinanzhof hat geklärt, unter welchen Bedingungen Ermittlungen der Steuerfahndung verhindern, dass Steuerbescheide verjähren. Das ist für Steuerpflichtige wichtig, denen Behörden vorwerfen, Steuern hinterzogen zu haben.
Nach dem Gesetz läuft die Festsetzungsfrist – also der Zeitraum, in dem das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen darf – nicht ab, wenn die Steuerfahndung vorher mit Ermittlungen bei einem Steuerpflichtigen beginnt. Bislang war aber unklar, welche Informationen der Betroffene darüber erhalten muss.
Das Gericht entschied jetzt: Es reicht nicht, dass jemand allgemein merkt, dass gegen ihn ermittelt wird. Vielmehr muss für ihn erkennbar sein, in welchen konkreten Punkten die Steuerfahndung tätig ist. Nur dann wird die Frist für diese Bereiche gestoppt.
Im verhandelten Fall durchsuchte die Steuerfahndung 2006 die Wohnung einer Frau wegen ihrer Einkommensteuer von 2001. Zwar wusste sie von den Ermittlungen, konnte aber nicht erkennen, welche konkreten Sachverhalte untersucht wurden. Der Finanzamt verweigerte ihrem Anwalt Einsicht in die Akten. Erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erfuhr sie Details. Ein später erlassener Steuerbescheid mit Nachzahlungen war daher rechtswidrig – die Frist war bereits verstrichen. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Aufhebung des Bescheids.
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das höchste deutsche Gericht für Steuer- und Zollrecht und sitzt in München. Seine Urteile gelten als verbindliche Auslegung des deutschen Steuerrechts.
Aktenzeichen: X R 8/25
Quelle: Pressemitteilung BFH
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.