Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes verworfen. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. März 2026 ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig angegriffen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Frau folgte er ihr mit einem Quad, um sie zu zwingen, ihn sexuell zu gefälligen. Als sie flüchtete, fuhr er sie von hinten um. Dann schlug er mehrfach mit einem Axtstiel auf ihren Kopf ein – mit der Absicht, sie zu töten – und würgte sie.
Das Landgericht verurteilte ihn zu acht Jahren Freiheitstrafe wegen versuchten Mordes, besonders schwerem sexuellem Übergriff mit versuchter Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Zudem muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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