Anklage gegen zwei Jugendliche wegen Unterstützung rechtsextremistischer Terrorgruppe

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. August 2026 Anklage vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena gegen zwei deutsche Jugendliche erhoben. Sie sollen eine rechtsextremistische terroristische Vereinigung unterstützt haben.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (eine Vereinigung, die durch Gewalt politische Ziele durchsetzen will) unterstützt zu haben. Zudem sollen sie bei versuchtem Mord, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter schwerer Brandstiftung Beihilfe geleistet haben.

Nach Angaben der Anklageschrift wurde im April 2024 die Gruppe „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) gegründet. Die Mitglieder verstanden sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“ und wollten durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen. Dazu zählten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des linken politischen Spektrums, teilweise mit tödlichem Ausgang.

Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. zusammen mit Claudio S. und Justin W. zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln. Sie wollten dort einen Brand auslösen, schlugen ein Fenster ein und versuchten, gezündete Pyrotechnik mit einer Feuerwerksbatterie in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Elias F. sicherte das Geschehen ab; Joel F. filmte die Tat.

Gegen Claudio S. und Justin W. sowie andere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der L.V.W hatte die Bundesanwaltschaft am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Mit Urteil vom 5. August 2026 wurden beide unter anderem wegen des Geschehens in Schmölln zu Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25. Juni 2026 festgenommen. Elias F. bleibt in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22. Juli 2026 aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 1. September 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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