Antrag auf Rabattstaffeln bei Wassergebühren für Großverbraucher

Die Fraktion AfD hat einen Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung Potsdam eingebracht. Darin wird die Oberbürgermeisterin aufgefordert, sich auf Landesebene für eine Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales einzusetzen.

Ziel ist es, Mengenrabatte bei der Erhebung von Wassergebühren für Großverbraucher wie Hotels, Brauereien und Schwimmbäder zu ermöglichen. Nach Angaben des Antrags verhindert die aktuelle Regelung in Ziffer 14.1 der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalabgabengesetz (KAG) sowohl die Einführung von Sozialtarifen als auch von Rabatten für Unternehmen auf kommunaler Ebene.

Begründet wird der Antrag mit einer Wassergebührenerhöhung um 25 Prozent zum 1. Januar 2026. Nach Tagespresse-Berichten vom 19. Juni 2026 sind wasserintensive Unternehmen wie die Braumanufaktur Forsthaus Templin, Hotels und Schwimmbadbetreiber davon besonders belastet. Der Antrag verweist darauf, dass diese Unternehmen die gestiegenen Gebühren aufgrund vertraglicher Bindungen oder der Preissensibilität ihrer Kunden nicht ohne weiteres weitergeben können.

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Antrag am 1. Juli 2026 beraten. Sollte ein Beschluss gefasst werden, ist im Dezember 2026 den Ausschüssen für Finanzen und Wirtschaft sowie für Klima, Umwelt und Mobilität ein Bericht zu erstatten.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg