Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam befasst sich mit einer Dringlichkeitsvorlage zur Änderung der Verpackungssteuersatzung. Zentraler Punkt ist die Verschiebung des Inkrafttretens von 1. Juli 2026 auf 1. Oktober 2026.
Begründet wird diese Verschiebung mit zwei Hauptzielen: Zum einen sollen Wirtschaftsverbände und Gastronomiebetriebe zusätzliche Zeit für notwendige Umstellungen erhalten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), der Handelsverband Berlin-Brandenburg und der Dehoga (Gastronomieverband) hatten um diese Frist gebeten.
Zum anderen nutzt die Stadt die drei zusätzlichen Monate, um gemeinsam mit Wirtschaft und Gastronomie ein Mehrwegsystem zu entwickeln. Ein solches System soll die praktische Umsetzung der Verpackungssteuer unterstützen und zur Reduktion von Einwegverpackungen beitragen. Die Verwaltung hat für diesen Zweck auch ein Förderprogramm aufgelegt, das Betriebe bei Investitionen und Umstellungen unterstützen soll.
Das Dringlichkeitsverfahren ist notwendig, da eine Beschlussfassung noch bis zum 1. Juli 2026 erfolgen muss. Anderenfalls würde die Steuer wie geplant ab diesem Termin erhoben. Die nächste reguläre Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist erst für 23. September 2026 angesetzt – zu spät für eine wirksame Verschiebung.
Nach Angaben der Verwaltung hätte ein Inkrafttreten am 1. Juli 2026 im laufenden Haushaltsjahr 2026 Erträge von etwa 600.000 Euro gebracht. Bei der Verschiebung auf Oktober 2026 erfolgt die erstmalige Festsetzung erst 2027.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg