Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Rechtsanwalts wegen Untreue bestätigt. Der Mann hatte Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro, die für eine von ihm gegründete Stiftung bestimmt waren, für eigene Zwecke verwendet.
Das Landgericht Göttingen hatte ihn im April 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision mit Beschluss vom 17. März 2026 überwiegend zurück. Das Gericht korrigierte lediglich geringfügig die Anrechnung von Untersuchungshaft und den Einziehungsausspruch, sah aber keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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