Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung einer Überlastquote für Altersteilzeit auch Arbeitnehmer außerhalb des Tarifvertrags berücksichtigt werden müssen.
Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelbetriebs wollte einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Sein Arbeitgeber lehnte dies ab, weil die Quote erfüllt sei – mindestens 2,5 Prozent der Betriebsmitglieder nutzen bereits Altersteilzeit. Der Mann argumentierte, dass nur Gewerkschaftsmitglieder in die Berechnung gehören sollten. Das Arbeitsgericht gab ihm recht, doch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz revidierte das Urteil.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte: Die Quote muss alle Arbeitnehmer mit Altersteilzeitverträgen einbeziehen – unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht. Der Mann hat daher keinen Anspruch auf den Vertrag, weil die Quote erfüllt ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht und sitzt in Erfurt. Seine Urteile setzen die Maßstäbe für das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BAG
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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