BGH ordnet Neuerhandlung in Chemnitz-Fall von 2018 an

justiz [Justiz]

Der Bundesgerichtshof muss ein Verfahren zu den Ausschreitungen in Chemnitz vom 1. September 2018 teilweise neu verhandeln. Der 5. Strafsenat des BGH kassierte am 12. August 2026 ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27. August 2025.

Das Landgericht hatte drei Angeklagte wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen und ein Verfahren gegen einen vierten Angeklagten (R) eingestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es damals zu Gewalttätigkeiten gegen Teilnehmer einer «Herz statt Hetze»-Kundgebung. Der Angeklagte R sei mit einer Gruppe durch die Innenstadt gezogen und habe Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen begangen. Da kein Zeuge ihn bei Körperverletzungshandlungen beobachtet habe, konnte seine Beteiligung in diesem Punkt nicht festgestellt werden. Seine Beteiligung an Beleidigungen und Bedrohungen war jedoch nachgewiesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der BGH ordnete nun an, dass das Verfahren teilweise neu verhandelt werden muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.