Lebenslange Haft für Mord durch Inbrandsetzung rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig auf lebenslange Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.

Laut Landgericht hatte der Angeklagte seine Frau, die er zu Unrecht außerehelicher Beziehungen verdächtigte, in der Nacht zum 9. Januar 2026 angegriffen. Die Frau sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster und stürzte vier Meter ab. Sie blieb mehrere Minuten bewusstlos und unter Schmerzen liegen, bevor ihr Sohn und ein Dritter das Feuer löschten. Sie starb wenige Stunden später an ihren Brandverletzungen.

Das Landgericht sah die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel als erfüllt an. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte diese Bewertung mit seinem Beschluss vom 4. August 2026.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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