CDU beantragt Präzisierung bei Energiebeteiligungsleistungen

Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Umgang mit Zahlungen aus dem Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) eingereicht. Der Antrag zielt darauf ab, den Beschlusstext einer Vorlage (ein von der Verwaltung zur Abstimmung vorgelegter Vorschlag) zu konkretisieren.

Hintergrund ist eine neuere Vorlage des Dezernats für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport. Die CDU kritisiert, dass deren Wortlaut zu offen formuliert sei. Nach Ansicht der Fraktion fehlt ein klarer Bezug zu den unmittelbar betroffenen Ortsteilen, in denen erneuerbare Energieanlagen entstehen.

Der Antragsteller befürchtet, dass die aktuelle Formulierung es ermöglicht, Leistungen auch an Stadtbezirke oder Ortschaften zu vergeben, die gar nicht durch solche Anlagen betroffen sind. Dies widerspreche dem Gedanken der Akzeptanzförderung für Energieanlagen vor Ort.

Die CDU fordert daher eine Änderung des Wortlautes. Danach sollen alle eingehenden Zahlungen ab dem 1. Januar 2025 ausschließlich für Maßnahmen in den betroffenen Ortsteilen verwendet werden — etwa zur Aufwertung des Ortsbildes, zur Förderung sozialer und kultureller Aktivitäten sowie für Klima- und Umweltschutz.

Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung befasst sich mit dem Änderungsantrag am 30. Juni 2026. Die abschließende Abstimmung findet in der Ratsversammlung am 1. Juli 2026 statt.

Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen