Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht die geplante Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Regierungskoalition kritisch. Der am Mittwoch gefasste Koalitionsbeschluss zum Umbau des Gesetzes wirft aus ihrer Sicht grundsätzliche Fragen auf.
„Der Koalitionsausschuss hat erklärt, das IFG an die aktuellen Herausforderungen anpassen zu wollen. Dabei wird nicht klar, welche Herausforderungen hier konkret gemeint sind und welches Problem genau im bestehenden IFG gesehen wird“, sagte Specht-Riemenschneider am Donnerstag in Berlin. Eine repräsentative bundesweite Umfrage der Datenschutzbeauftragten zur Informationsfreiheit zeige, dass 96 Prozent der Befragten Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Behördenarbeit für wichtig oder sehr wichtig halten.
Specht-Riemenschneider warnt vor weitreichenden Konsequenzen einiger geplanter Anpassungen: „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen.“ Besonders kritisiert sie die Idee, wonach künftig ein berechtigtes Interesse an einer Information nachgewiesen werden müsste. „Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde in sein Gegenteil verkehrt“, so die Datenschutzbeauftragte. Sie fordert stattdessen: „Der Staat sollte im Einzelfall darlegen müssen, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht.“
Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Beschränkung des Informationszugangs auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger. Nach Ansicht Specht-Riemenschneiders würde dies „eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürger diskriminieren“. Zudem würde dies den Behördenaufwand erhöhen: „Für jeden einfachen Antrag auf Informationszugang wären damit umfangreiche Nachweise erforderlich. Dadurch würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen, was für den von der Koalition beabsichtigten Bürokratieabbau kontraproduktiv wäre.“
Auch das geplante „Kostendeckungsprinzip“ ruft Bedenken hervor. Bislang waren die Kosten für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf maximal 500 Euro begrenzt. Specht-Riemenschneider warnt: „Mit der Einführung eines Kostendeckungsprinzips wären umfangreiche Anträge Antragstellern vorbehalten, die über finanzielle Ausstattung verfügen. Eine Zwei-Klassen-Informationsfreiheit sei aber undemokratisch und sollte überdacht werden.“
Der Koalitionsbeschluss, der am Mittwoch bekannt wurde, hat auch außerhalb der Datenschutzbehörde scharfe Kritik ausgelöst. DJV-Chef Hendrik Zörner sagte zur dts Nachrichtenagentur: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“
Immerhin verpflichtete sich die Koalition in ihrem Beschluss, die Änderungen am IFG „in Abstimmung mit dem BfDI“, also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Allerdings ist unklar, wie der künftige Amtsinhaber zum Thema steht: Louisa Specht-Riemenschneider scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt aus. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann wird sein Amt am 1. Oktober antreten. Zu seinen Positionen zum Informationsfreiheitsgesetz äußert sich der designierte Nachfolger vor seinem Amtsantritt nicht.
Autor: dts Nachrichtenagentur