Freiburg erweitert Kleingartenanlage Christ um 44 neue Gärten

Der Bauausschuß Freiburg soll die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für die Kleingartenanlage Christ im Stadtteil Hochdorf einleiten. Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Anlage auf städtischem Gelände zwischen der vorhandenen Kleingartenanlage und der Kreisstraße K 9860 sowie der Breisacher Bahnlinie.

Die Erweiterung soll etwa 44 neue Dauergärten mit einer jeweiligen Größe von circa 200 Quadratmetern ermöglichen. Die Erschließungswege werden mit wassergebundener Decke ausgebaut, die Wasserversorgung erfolgt über eine vorhandene Wasserleitung. Die bisherige Stellplatzanlage wird aufgegeben und an die südliche Grenze des Neubauabschnitts zur Kreisstraße neu errichtet, ebenfalls mit wassergebundener Decke.

Zum Schutz der Anlage ist ein bepflanzter Lärm- und Sichtschutzwall entlang der Straße vorgesehen. Ein Maschendrahtzaun umfriedet die Gesamtanlage, bleibt aber für Spaziergänger jederzeit zugänglich. Gartenhausgrößen und Bepflanzung mit Bäumen entsprechen den Festsetzungen der bestehenden Kleingartenanlage. Die Vergabe der Gärten erfolgt durch den Verein.

Das Verfahren wird vereinfacht gemäß § 13 BauGB durchgeführt (vereinfachtes Änderungsverfahren ohne öffentliche Auslegung). Beteiligt sind nur die Stadt Freiburg als Eigentümerin und betroffene Träger öffentlicher Belange. Der Ortschaftsrat Hochdorf hat der Änderung und Erweiterung am 25. April 1994 zugestimmt. Der Gesamtkostenaufwand beträgt circa 210.000 Deutsche Mark.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg