Der Bauausschuss Freiburg hat das gemeindliche Einvernehmen für ein Bauprojekt an der Gartenstraße 22 erteilt. Geplant sind der Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie der Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit Tiefgarage.
Das Vorhaben durchlief mehrere Planungsphasen. Eine erste Bauvoranfrage (ein vorläufiges Prüfverfahren vor dem eigentlichen Bauantrag) wurde 1992 eingereicht. Sie sah zunächst auch ein Hintergebäude vor. Nach Nachbareinsprachen wurde die Planung angepasst. In einer zweiten Version sollten Parkplätze oberirdisch im Gartenbereich entstehen, was ebenfalls auf Widerstand stieß. Mit dem dritten Änderungsantrag von März 1994 einigten sich Planer und Nachbarn: Alle erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, der Gartenbereich bleibt erhalten.
Das Grundstück liegt in einem als „besonderes Wohngebiet“ ausgewiesenen Bereich. Das neue Gebäude fügt sich nach Angaben des Bauordnungsamtes in die vorhandene Umgebung ein. Die Tiefgarage überragt die festgesetzte Baugrenze um etwa 16 Meter – hierfür wurde eine Ausnahmegenehmigung befürwortet, da der schmale Grundstückszuschnitt sonst keine ausreichende Anzahl von Stellplätzen ermöglichte.
Die Tiefgarage erhält 14 Stellplätze, realisiert durch spezielle Parksysteme. Der rückwärtige Bereich wird in einen Hof mit Fahrradabstellplätzen und einen Garten- und Grünbereich aufgeteilt. Zwei geschützte Kirschbäume dürfen entfernt werden; eine Ersatzpflanzung ist Auflage.
Das alte Gebäude ist kein Kulturdenkmal, liegt aber im Schutzbereich der Historischen Altstadt. Das Stadtplanungsamt stimmte der Planung grundsätzlich zu, verlangt aber weitere Detailabstimmungen zur Fassadengestaltung. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der Neubau bietet vier statt drei Wohnungen und geringfügig mehr gewerbliche Fläche.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg