Gemeinderat genehmigt Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft

Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit der Festsetzung des Wirtschaftsplanes 1994 für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Freiburg. Eine Beschluss-Vorlage (ein Antrag an das Gremium zur Abstimmung) liegt zur Beratung vor.

Der Rat soll zwei Maßnahmen genehmigen: Erstens die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 1994 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht sowie die darin enthaltenen Kreditermächtigungen, Verpflichtungsermächtigungen (rechtliche Ermächtigungen zur Eingehen von Ausgabeverpflichtungen) und der Kassenkredit des Eigenbetriebs. Zweitens soll die Finanzplanung für die Jahre 1993 bis 1997 genehmigt werden.

Hintergrund der überarbeiteten Vorlage ist eine Überprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg. Bei einer Besprechung mit dem Leiter des Kommunalreferates wurde Kritik an der ursprünglichen Fassung geäußert. Das Regierungspräsidium forderte eine Korrektur der Verpflichtungsermächtigungen für das Wirtschaftsjahr 1994. Die bisherige Darstellung umfasste den gesamten Finanzierungsbedarf bis 1997 in Höhe von 192.311.820 DM. Das Regierungspräsidium verlangte hingegen die konkrete Benennung nur jener Verpflichtungen, die im Wirtschaftsjahr 1994 durch vertragliche Bindungen eingegangen werden sollen. Nach dieser Anpassung reduziert sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 51.300.000 DM. Der Vermögensplan wurde entsprechend angepasst.

Die Sitzung findet am 8. März 1994 statt. Die Vorlage steht zur öffentlichen Beratung. Eine vorherige Anhörung des Ortschaftsrates ist nicht vorgesehen.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg