Trinkbrunnen an Jugendfreizeiteinrichtung: Verwaltung lehnt Neubau ab

Die Bezirksvertretung 2 hat die Verwaltung gebeten, an der Jugendfreizeiteinrichtung Icklack einen Trinkbrunnen oder Wasserhahn zu installieren. Der Beschluss sollte unabhängig von der Planung des Umweltamts umgesetzt werden.

Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Trinkbrunnen auf dem Gelände. Zur Begründung verweist sie auf bereits vorhandene Angebote im Stadtbezirk 2: Der Stadtwerke Park ist in etwa fünf Gehminuten von der Freizeiteinrichtung entfernt erreichbar. Weitere Trinkbrunnen befinden sich im Zoopark und im Stadt-Natur-Park Flingern an der Schlüterstraße.

Zusätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass Kinder und Jugendliche während der Öffnungszeiten der Freizeiteinrichtung kostenfrei Leitungswasser konsumieren können — gleichwertig zum Angebot eines Trinkbrunnens.

Die Verwaltung vermerkt ferner, dass weitere Trinkbrunnenstandorte für den Stadtbezirk in Planung sind. Auf Basis dieser Informationen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein eigener Trinkbrunnen an der Jugendfreizeiteinrichtung Icklack nicht erforderlich ist.

Eine Informationsvorlage (Vorlage BV2/188/2026) dokumentiert diese Stellungnahme zur Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung 2. Die Sitzung fand am 7. Juli 2026 statt.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW